Für ein sicheres Feuer
Welche Abstände müssen vom Ofen zu brennbaren Materialien eingehalten werden?
Zuerst zur Definition – was sind brennbareMaterialien? Dazu zählen nicht nur Möbelstücke, wie Tische, Stühle, Hocker, Schränke sowie Vorhänge, Türrahmen und Wände, die brennbare Materialien enthalten.
Warum Funkenschutzplatte?
Grundsätzlich müssen brennbare Fußbodenmaterialienebenfalls durch eine entsprechende Bodenplatte geschützt werden. Diese sog. Funkenschutzplatte kann aus verschiedenen Materialien bestehen, z.B. Glas,Stein, Stahlblech.
Seitliche Abstände bei Öfen
- Ofen ohne Scheibe: 40cm
- Ofen ohne Scheibe mit Speichermodul: 20cm
- Ofen mit Sichtscheibe: 80cm
Hintere Abstände bei Öfen
- 5-10cm
- 20cm
Abstände bei den Rohren
- Nicht isoliertes Rohr: 40cm
- Isoliertes Primusrohr: 10cm
- Rohrdämmschale: 10cm
- Isoliertes Previsrohr: 20cm
Abstände Funkenschutzplatte
- Vor Glasscheiben: 50cm
- Seitlich von der Schüre aus: 30cm
Grundsätzlich gilt immer der Abstand laut Feuerungsanlagenverordnung der einzelnen Bundesländer; in Bayern immer 40 cm Abstand von Feuerstätte und/oder Rauchrohr zu brennbaren Gegenständen oder alternativ die Herstellerangabe gemäß Prüfung.